Bei Udo Vetter im law Blog gibt es heute einen schönen Beitrag.

Die Thematik Rausch und Strafe interessiert mich besonders dann, wenn wieder einmal ein ordentlicher Alkoholrausch strafmildernd wirkt. Ich bin kein Jurist, aber es widerstrebt mir die Vorstellung, nur weil man einen im Tee hatte, günstiger davon zu kommen.

Sicherlich Alkoholsucht ist eine Krankheit, nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, wer sich in einen Rauschzustand versetzt, tut das meist freiwillig. Kann mir keiner erzählen er wüsste nichts von den damit einhergehenden Konsequenzen.

Daher bin ich eher dafür das der Rausch strafverschärfend wirken sollte, natürlich vorbehaltlich einer Prüfung ob nicht doch eine Krankheit vorliegt. Aber auch hier sollte gelten: wer von seiner Krankheit wusste oder weiß und trotzdem säuft der handelt meiner Meinung nach vorsätzlich, ebenso wenn er sich nicht nach einer solchen Diagnose in Behandlung begibt.

Das klingt plakativ und ist es wahrscheinlich auch. Aber wenn dann aus Bayern herüberklingt 2 Maß Bier tun nichts, dann fragt man sich schon was in deren Köpfen vor sich geht. Wahrscheinlich Gärung.

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While writing this, Noyse listened to: ZPr1 – …Someday [isenngard] (from "Where has happiness go?")

 

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