Diese (doch schon etwas ältere) Verordnung hat mir zu denken gegeben: Wieso wusste ich davon nichts? Und wer soll(te) das eigentlich stichpunktartig kontrollieren? Der Unteroffizier oder gar der Zugführer? Ich stell mir das gerade vor wenn beim Stubendurchgang gleich mal nachgesehen wird „…dass nicht aus falschverstandenen Ehrgeiz unrichtige bzw. überzogene Messergebnisse angegeben…“ wurden. Und da ja die Größe in „einsatzfähigem“ Zustand gemessen werden soll, muss der sich jetzt auch onanierende Untergebene angucken? Oder macht das die San-Soldatin, also für einsatzfähigem Zustand sorgen. Na ja wenn ich mich an meinen San-Bereich zurück erinnere- dann lieber selber…